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Impressum

Inhaltlich verantwortlich:
Bernd Hartmann + Iryna Denys
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55606 Hahnenbach
Fon ++49 (0)6752 720233
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Gestalterisch verantwortlich
Silvia Brotzmann
Im Hof 7
55767 Siesbach
Fon ++49 (0)6781 931196
Email
 admin@ferienhaus-urlaub-im-denkmal.de
Email 
sbrotzmann@kabelmail.de

Mietbedingungen / Gastaufnahmevertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Das Mietverhältnis umfasst die Ferienwohnung mit allem Zubehör. Die Wohnung ist vollständig möbliert. Besteck, Geschirr, Töpfe, Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind in ausreichender Menge vorhanden.  Schäden an Inventar bzw. zerbrochenes Geschirr, abhanden gekommene Einrichtungs-/Ausrüstungsgegenstände etc. sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Bei Störungen oder Ausfällen bemüht sich die Vermieterin um schnellstmögliche Schadensbehebung. Der Mieter/die Mieterin ist nicht zur Mietkürzung berechtigt.
4. Der Mieter/die Mieterin hat die Ferienwohnung und das zugehörige Inventar pfleglich zu behandeln. Die Ferienwohnung kann zu eventueller Mängelbehebung durch die Vermieterin oder eine Vertrauensperson derselben jederzeit während der Geschäftszeiten betreten werden.
5. Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Die Anreise erfolgt ab 15:00 Uhr, die Abreise bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung.
6. Der im Mietpreis enthaltene Leistungsumfang ist in der Buchungsbestätigung beschrieben. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten, spätestens bei Ankunft. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückvergütung erfolgen.
7. Tritt der Mieter/die Mieterin nach Abschluss des Gastaufnahmevertrages von der Einmietung zurück, gelten folgende Fristen und Stornosätze:

21-30 Tage vor gebuchtem Anreisetag 20% des Gesamtpreises
11-20 Tage vor gebuchtem Anreisetag 40% des Gesamtpreises
4-10 Tage vor gebuchtem Anreisetag 60% des Gesamtpreises
ab 3 Tage vor gebuchtem Anreisetag bzw. Nichtanreise 90% des Gesamtpreises

8. Die Vermieterin ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu einer eventuellen anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 7 errechneten Betrag zu bezahlen.
9. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Gemäß BGB gilt, dass die Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Restes nicht berührt (§ 306 Abs. 1 BGB).