Impressum
Inhaltlich verantwortlich:
Bernd Hartmann + Iryna Denys
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Gestalterisch verantwortlich
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Im Hof 7
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Mietbedingungen / Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die
Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Das Mietverhältnis umfasst die Ferienwohnung mit allem Zubehör.
Die Wohnung ist vollständig möbliert. Besteck, Geschirr, Töpfe,
Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind in ausreichender
Menge vorhanden. Schäden
an Inventar bzw. zerbrochenes Geschirr, abhanden gekommene
Einrichtungs-/Ausrüstungsgegenstände etc. sind der Vermieterin
unverzüglich anzuzeigen. Bei Störungen oder Ausfällen bemüht sich
die Vermieterin um schnellstmögliche Schadensbehebung. Der
Mieter/die Mieterin ist nicht zur Mietkürzung berechtigt.
4. Der Mieter/die Mieterin hat die Ferienwohnung und das zugehörige
Inventar pfleglich zu behandeln. Die Ferienwohnung kann zu
eventueller Mängelbehebung durch die Vermieterin oder eine
Vertrauensperson derselben jederzeit während der Geschäftszeiten
betreten werden.
5. Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl
belegt werden. Die Anreise erfolgt ab 15:00 Uhr, die Abreise bis
12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung.
6. Der im Mietpreis enthaltene Leistungsumfang ist in der
Buchungsbestätigung beschrieben. Der Mietpreis ist im Voraus zu
entrichten, spätestens bei Ankunft. Für nicht in Anspruch genommene
Leistungen kann keine Rückvergütung erfolgen.
7. Tritt der Mieter/die Mieterin nach Abschluss des
Gastaufnahmevertrages von der Einmietung zurück, gelten folgende
Fristen und Stornosätze:
21-30 Tage vor gebuchtem Anreisetag 20% des Gesamtpreises
11-20 Tage vor gebuchtem Anreisetag 40% des Gesamtpreises
4-10 Tage vor gebuchtem Anreisetag 60% des Gesamtpreises
ab 3 Tage vor gebuchtem Anreisetag bzw. Nichtanreise 90% des
Gesamtpreises
8. Die Vermieterin ist nach Treu und Glauben gehalten, die
nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig zu vergeben,
um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu einer eventuellen anderweitigen
Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages
den nach Ziffer 7 errechneten Betrag zu bezahlen.
9. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen: Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. Gemäß BGB gilt, dass die
Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Restes nicht berührt
(§ 306 Abs. 1 BGB).